Wasserspaß in den Sommerferien

Wo das Baden erlaubt ist

Ein Kind hat sichtlich Spaß beim Planschen in einem Badesee
Baden und Wassersport sind an ausgewiesenen Badeseen und Brauchwassertalsperren gestattet. Foto: AdobeStock

Mit Ferienbeginn startet vielerorts auch die Badesaison. Wenn das Wetter mitspielt, genießen viele die freie Zeit am Badesee. Auch Thüringens Talsperren sind gerade an heißen Sommertagen beliebte Ausflugsziele. Doch nicht überall ist die ersehnte Abkühlung im Wasser auch gestattet. Für die Trinkwassertalsperren gelten hier besondere Regeln.

Zum Schutz unseres Trinkwassers: Trinkwassertalsperren sind keine Badeseen

Schilder an der Trinkwassertalsperre Ohra weisen auf das dortige Badeverbot hin
An Trinkwassertalsperren herrscht Badeverbot. Foto: TFW/Agater

Um die hohe Qualität unseres Trinkwassers zu schützen, dürfen an Trinkwassertalsperren sowohl Wasserflächen als auch Uferbereiche nicht betreten werden. In der sogenannten Schutzzone I sind der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport, Lagern und Zelten verboten. Spazierende dürfen die offiziellen Wege nicht verlassen. Vor Ort aufgestellte Hinweisschilder sind unbedingt zu beachten. Zum Picknicken und für Pausen können die ausgewiesenen Rastplätze genutzt werden. Auch Tiere wie etwa Hunde und Pferde dürfen den Uferbereich nicht betreten. Ihre Versorgung sollte daher schon im Vorfeld des Ausflugs geplant werden. Die besonderen Verhaltensregeln in Trinkwasserschutzgebieten sollen verhindern, dass Verunreinigungen in das Rohwasser gelangen, welches später einmal zu Trinkwasser aufbereitet wird.

Mit Blick auf den Trinkwasserschutz ist in Thüringen das Baden an folgenden Talsperren, inklusive ihrer Vorsperren, verboten:

  • Talsperre Erletor
  • Talsperre Leibis/Lichte
  • Talsperre Neustadt
  • Talsperre Ohra
  • Talsperre Scheibe-Alsbach
  • Talsperre Schmalwasser
  • Talsperre Schönbrunn
  • Talsperre Tambach-Dietharz


Der Erhalt der Wasserqualität dient damit dem Allgemeinwohl und hat Vorrang vor dem individuellen Badespaß. Die behördlich festgelegten Ge- und Verbote werden durch die Thüringer Fernwasserversorgung in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden kontrolliert. Verstöße werden gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Bußgeldern geahndet.

Abkühlung planen: Badeseen und Brauchwassertalsperren

Wer an Hitzetagen Abkühlung sucht, findet im Freistaat dennoch einige Badegelegenheiten. Offiziell als Badegewässer ausgewiesen sind:

  • Talsperre Zeulenroda
  • Talsperre Lütsche
  • Talsperre Ratscher

Die genannten Badestellen werden amtlich kontrolliert, vor Ort gibt es Campingplätze und die Möglichkeit, Wassersportgeräte auszuleihen. Auch an Thüringens Brauchwassertalsperren ist das Baden gemäß des Rechts auf Gemeingebrauch prinzipiell gestattet. Die Nutzung erfolgt hier auf eigene Gefahr.

Was beim Baden an Brauchwassertalsperren zu beachten ist

Da Brauchwassertalsperren weniger streng als Trinkwassertalsperren kontrolliert werden, ist hier besondere Vorsicht geboten. Gefahren lauern besonders im Bereich von Betriebseinrichtungen wie Staudämmen, Messpegeln sowie auf dem Betriebsgelände. Technische Anlagen des Betreibers, zu denen auch Entnahmeorgane gehören, sind gerade im trüben Wasser nicht auf den ersten Blick erkennbar, können jedoch für im Wasser befindliche Personen eine gefährliche Sogwirkung entfalten.

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