Talsperre Seebach: Umfangreiche Sanierungsarbeiten beendet

Wiedereinstau erfolgt seit Juli

Vogtei, OT Niederdorla – An der Stauanlage Seebach, südlich von Mühlhausen, führte die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) seit August 2022 zwei größere Maßnahmen parallel durch: die geotechnische Erkundung als Vorbereitung auf die Zuverlässigkeitsnachweise an beiden Dammbauwerken und die Sanierung der Asphaltbetondeckwerke am Haupt- und Nebendamm.

Die im Sommer 2022 vorbereitete Sanierung der beiden Dämme an der Talsperre Seebach ist abgeschlossen. Die offizielle Abnahme der Arbeiten erfolgt am 17. August 2023.

Notwendig wurde die Sanierung der Schutzschichten am Haupt- und Nebendamm aus Sicherheitsgründen. Nach einer immerhin 50-jährigen Betriebszeit waren die enormen Verschleißerscheinungen nicht mehr im Toleranzbereich. Die Arbeiten wurden auf den wasserseitigen Böschungen, also vom jeweiligen Dammfuß bis zur Dammkrone ausgeführt, was nur bei einer entleerten Stauanlage möglich ist.

Im Vorfeld der Entleerung wurde am 14. Juni 2022 ein Abflussversuch mit bis zu 1,4 Kubikmeter pro Sekunde durchgeführt. Durch den Abflussversuch konnten kritische Stellen im Singelbach unterhalb der Talsperre sowie im Seebach in Vorbereitung der im Herbst 2022 vorgenommenen Entleerung zur Durchführung der Sanierung lokalisiert werden.

Mit den Bauarbeiten an den Staudämmen konnte nach der Winterpause planmäßig Ende Februar 2023 begonnen werden. Das ausführende Bauunternehmen WALO International AG aus der Schweiz trug entlang des rund 550 Meter langen Hauptdammes und des gut 600 Meter langen Nebendammes die alte Asphaltschutzschicht ab und baute anschließend einen mineralischen Unterbau für die neuen Schutzschichten ein. Anschließend wurden am Hauptdamm rund 14.500 m² und am Nebendamm circa 8.500 m² Asphaltbetonschutzschicht in Form eines vierlagigen Aufbaus gefertigt. Nach der Herstellung der Schutzschichten auf den wasserseitigen Böschungen wurden ebenfalls die beiden Dammkronen in Asphaltbauweise saniert.

Bei fachgerechter Wartung und Instandhaltung rechnet die TFW damit, dass die im Jahr 2023 neu hergestellten Schutzschichten mindestens 50 bis 70 Jahre ihre Hauptfunktion – Schutz der Dammbauwerke vor Wellenschlag – fachgerechte erfüllen werden.

Die Zeit im entleerten Zustand wurde ebenfalls genutzt, um die wasserseitigen Absperrarmaturen, die sogenannten Talsperrenschieber, am Einlaufbauwerk zu erneuern. Die ausgebauten Armaturen wurden bei der letzten Entleerung 2006 instandgesetzt. Zusätzlich wurden die Geländer, Anlage am Einlaufbauwerk, die Halterung der Heberleitung und die Pegellatte erneuert. Die Hydraulikantriebe der Talsperrenschieber wurden revidiert und vorsorglich alle Dichtungen und Verschleißteile getauscht.

Parallel zu dem Abstau erfolgten an beiden Dammbauwerke umfassenden geotechnischen Erkundungsarbeiten, um die vorhandene Aktenlage aus der Bauzeit von 1974 bis 1976 auf dem heutigen Stand hinsichtlich der Zuverlässigkeit anzupassen. Einige der Bohrungen wurden anschließend für Beobachtungsmessstellen für Grund- oder Sickerlinienpegel ausgebaut. Die Materialproben wurden labortechnisch geprüft. Mit den Daten konnte ein konkretes Baugrundmodell mit aktuellen geotechnischen Parametern aufgestellt werden. Die Daten aus der geotechnischen Erkundung sind Grundlage für die Zuverlässigkeitsnachweise nach aktuellem Regelwerk für jeden Damm. Die Nachweisführung erfolgt für die Brauchwassertalsperre der Talsperrenklasse 1 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, in diesem Fall die Euro-Codes und die DIN 19.700.

Seit Anfang Juli wird die Stauanlage wieder mit Wasser befüllt. Die TFW geht bei durchschnittlichen Zuflüssen von gut zwei Jahren aus, je nach Zuflussgeschehen, bis die wasserrechtlich festgestellten Stauziele wieder erreicht sind. Nach dem Anstau kann die Talsperre Seebach wieder ihren gewohnten Aufgaben nachkommen und Wasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen zur Verfügung stellen, vor Hochwasser schützen und der Niedrigwasseraufhöhung nachkommen. Ebenfalls werden die touristische Nutzung und die Nutzung als Angelgewässer in gewohnter Weise möglich sein.

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